Modul F
Hygienefachkraft
Hygiene- und Infektionsprävention zur
Einhaltung der Verordnung der Bundesländer.
Die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (HygMedVO) sieht für Einrichtungen für ambulantes Operieren und Tageskliniken den Einsatz einer Hygienefachkraft vor. Aufgabe der Hygienefachkraft ist, in Zusammenarbeit und unter Mitwirkung des verantwortlichen Hygienebeauftragten und ggf. des Krankenhaushygienikers die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes in der Einrichtung zu überwachen, bei der Fachaufsicht mitzuwirken, die Beteiligten ggf. zu unterrichten und eine Fortbildung durchzuführen. Im Rahmen unseres Systems bieten wir Ihnen die Betreuung Ihrer Einrichtung durch eine Hygienefachkraft, eine wichtige Voraussetzung, die Vorgaben der HygMedVO zu erfüllen.
Betrifft:
- Einrichtungen des ambulanten Operierens
- Hygiene- und Aufbereitungsmanagement der Einrichtung
Unser Leistungsangebot
in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Saarland:
- Jährliches Audit einer Einrichtung für ambulantes Operieren oder einer Tagesklinik durch eine staatlich anerkannte Hygienfachkraft
- Fachaufsicht Aufbereitungsmanagement
- Anlassbezogene Betreuung (z.B. Begehung)
Gesetzliche Grundlagen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVo) der jeweiligen Bundesländer
- Empfehlungen der KRINKO am Robert Koch Institut (RKI)
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